Rentenberater sind freiberuflich tätige Spezialisten, die-ähnlich wie Steuerberater oder
Rechtsanwälte-in eigener Kanzlei gegen Honorar tätig sind. Sie beraten ihre Mandanten
unabhängig von den Versicherungsträgern.
Der Deutsche Bundestag hat festgestellt, dass “die Rentenberater sich bei der
Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts
im Rechtsleben-insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten-als unentbehrlich erwiesen haben“(Bundesdrucksache 8/4277 vom 20.06.1980).
Rentenberater sind :
- rechtsberatend ,rechtsgestaltend und streitverhütend tätig,
- von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen,
- ein Organ der Rechtspflege,
- unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
- grundsätzlich (ab 01.07.2014 ) an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) gebunden,
- in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert
- unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Landgerichts
- unterliegen der Schweigepflicht.
Die immer komplexere Rechtsmaterie und die immer kürzeren Halbwertzeiten
der Rechtsänderungen und Rechtsanpassungen machen es immer schwieriger,
die eigenen Rechte zu kennen und bei den Versicherungsträgern durchzusetzen.
Jeder zweite Rentner z.B.versteht seinen Rentenbescheid aufgrund der immer
komplizierter werdenden Bestimmungen schon jetzt nicht mehr. Jedem vierten
Rentenbescheid wird sogar widersprochen. Da ist sachkundiger Rat vonnöten.
Der Rentenberater hat nicht nur die Aufgabe Sie in den Angelegenheiten zu
unterstützen und zu beraten, die mit Rente zu tun haben. Das Aufgabengebiet
ist viel weitreichender und umfasst-anders als der Name bzw.Titel vermuten lässt-
insbesondere auch die Beratung in der Krankenversicherung und Schwer-
behindertenrecht, wenn sich hier Auswirkungen auf eine Rente ergeben.
Da das gesamte Sozialversicherungsrecht sehr komplex ist, kann Ihnen der
Rentenberater kompetent und fachkundig weiterhelfen und Ihre
Ansprüche durchsetzen.